Grenzüberschreitende Sachverhalte
Ihre Visionen kennen keine Grenzen. Das Steuerrecht schon. Bei Auslandssachverhalten konkurrieren die deutschen Gesetze mit denen des anderen Staates. Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen, Ihr Geschäft ins Ausland auszudehnen, denn wir stehen Ihnen mit umfangreichen Kenntnissen des deutschen Steuerrechts bei internationalen Sachverhalten zur Seite.
Wir prüfen für Sie beispielsweise:
- in welchem Staat die Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen und ob nicht sogar Ihr Geschäftspartner die Steuerschuldnerschaft übernehmen muss,
- welche Dokumentationspflichten Sie erfüllen müssen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden,
- ob Sie sich steuerlich in einem anderen Staat registrieren lassen müssen,
- welche steuerlichen Maßnahmen in Vorbereitung auf einen Wegzug zu treffen sind,
- welche Einkünfte von Deutschland besteuert werden dürfen und in welcher Höhe die entrichtete ausländische Steuer angerechnet wird, …
Ihre Vorteile sind:
- Reduzierung des Dokumentationsaufwands auf die tatsächlich erforderlichen Papiere,
- Vermeidung unnötiger Doppelbesteuerung Ihrer Einkünfte und
- Minimierung der Unsicherheit, wenn Sie den Schritt ins Ausland wagen – zumindest in steuerrechtlicher Hinsicht.
Lassen Sie sich Ihre Visionen nicht von Ländergrenzen beschränken! (Gleich Termin vereinbaren!)