Zur Steuerplaung gehört die permanente Überwachung der Ertragssituation Ihres Unternehmens und die Ermittlung der zu erwartenden Steuerlast. Unser Ziel ist es, Ihnen die Furcht vor der jährlichen Steuerfestsetzung zu nehmen, indem wir Sie bereits im Laufe des Jahres auf die zu erwartenden Zahlungen aufmerksam machen.
Durch frühzeitige Information können wir gemeinsam mit Ihnen Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen, um beispielsweise zu vermeiden, dass es zu empfindlichen Liquiditätsengpässen aufgrund hoher Nachzahlungen (meist verdoppelt durch nachträgliche Vorauszahlungen) kommt. Zukünftige Investitionsvorhaben können dann bereits steuermindernd berücksichtigt oder wir stellen für Sie einen Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen.
Auch im privaten Bereich können wir Sie hinsichtlich der Steuerplanung und -optimierung unterstützen. Gern stellen wir für Sie Lohnsteuerermäßgigungsanträge oder beraten Sie hinsichtlich der Lohnsteuerklassenwahl und Ihrer Veranlagungsform zur Einkommensteuer. Uns ist dabei ein ganzheitlicher Blick wichtig. Deshalb beziehen wir auch Ihre Zukunftspläne in die Steuerplanung mit ein. Beabsichtigen Sie beispielsweise, im kommenden Jahr Elterngeld zu beziehen, das sich nach Ihrem Vorjahreseinkommen bemisst, ist die Lösung mit der niedrigsten Steuerlast nicht unbedingt die zielführendste.
Zerbrechen Sie sich über zukünftige Steuerzahlungen nicht den Kopf – das machen wir gern für Sie! (Gleich Termin vereinbaren!)